Altölverbrennung: Vorschriften und Probleme

AltölverbrennungDie Altölverordnung aus dem Jahr 2002 schreibt vor, das Altöl (Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl usw.) in vier Sammelkategorien eingeteilt wird und das bei der Entsorgung des Altöls die einzelnen Altöle aus verschiedenen Sammelkategorien nicht vermischt werden dürfen. D.h. das Altöl muss sortenrein entsorgt werden.
Eine Form der Altölentsorgung ist die Altölverbrennung in speziellen Öfen. Es ist durchaus sinnvoll die Energie, die in dem Altöl steckt zu nutzen, trotzdem bereiten die im Altöl gespeicherten Giftstoffe immer wieder Schwierigkeiten bei der Altölverbrennung, die nur durch moderne Techniken in den Griff zu bekommen sind. Altöl wird hauptsächlich in Heizkraftwerken, Kalk- und Zementfabriken thermisch genutzt.

Altölverbrennung vers. Altölrecycling

Eine andere Form der Altölverwertung ist das Altölrecycling bzw. die Altölaufbereitung. Moderne Altölrecyclingtechniken erlauben es aus Altöl wieder verwendungsfähige Schmierstoffe herzustellen. Der Vorteil beim Altölrecycling ist, dass nur halb soviel Energie aufgewendet werden muss, um aus dem Altöl wieder einen brauchbaren Schmierstoff herzustellen, da beim Altölrecycling einige Synthesestufen wegfallen, die bei einem Neuraffinat unerlässlich sind.

Verbrennung im Altölofen

Früher wurde Altöl häufig in Werkstätten in einem Altölofen verbrannt. Diese Art der Altölbeseitigung ist heute nicht mehr zulässig. Bei der Verbrennung von Altöl sind eine ganze Reihe von Verordnungen und Vorschriften zu beachten. So ist die Verbrennung von Altöl in Deutschland nur in Anlagen über 100 KW zulässig. Zudem benötigt man für die Altölverbrennung eine Ausnahmegenehmigung, welche man nicht so ohne weiteres erhält. Im Internet werden immer wieder sogenannte Altölofen angeboten, in welchen man angeblich Altöl problemlos verbrennen kann.

Bei derartigen Angeboten sollte man vorsichtig sein, da diese Altölöfen in der Regel über keine Betriebszulassung für Deutschland verfügen. Der Verkauf dieser Altölöfen ist nicht verboten, allerdings darf man in diesen Öfen in Deutschland ohne entsprechende Genehmigung kein Altöl verbrennen. Die Vorschriften zur Altölverbrennung sind durchaus gerechtfertigt, da bei der Verbrennung von Altöl gefährliche, hochgiftige Dioxine entstehen können. Diese Dioxine sind sowohl für Mensch und Tier schädlich.